Auch wenn der Berliner Senat und diverse Autofahrer das nicht gerne hören: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sagt nur, dass für das Abstellen von eScootern die gleichen Regeln gelten wie für das Abstellen von Fahrrädern. Und es ist absolut nicht verboten, dass man sein Fahrrad auf einen "Autoparkplatz" abstellt, denn es gibt laut StVO keine "Autoparkplätze", sondern nur Parkplätze und da darfst du alles parken, was du auch legal im Straßenverkehr fahren darfst
this post was submitted on 21 Feb 2025
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Berlin
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In dem Artikel steht nichts davon, dass die Pläne gestoppt werden oder hab ich was überlesen?
Der Archive Link hat anscheinend nur die alte Version gespeichert. Das ist einer dieser Artikel, die vom Tagesspiegel inhaltlich überschrieben werden wenn sich was ändert